Wir wollen Ihnen Schritt für Schritt erklären, worauf zu achten ist. Mit unseren aufgelisteten Punkten fassen wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammen.

 

Agenda:

  • Abmeldung
  • Kennzeichen
  • Versicherung
  • Zahlungsmethode
  • Kaufvertrag vom ADAC mit Link
  • Übergabetermin
  • Ausschluss von Gewährleistung

 

Muss ich mein Auto vorher abmelden?

Das Auto muss vorher nicht abgemeldet werden, kann aber. Sofern es abgemeldet wurde, befindet man sich auf der sicheren Seite. Damit entfallen dann die Kosten für die Kfz-Versicherung bzw. Steuer. Die einzigen Kosten die hierdurch entstehen, ist die Abmeldung selbst. Sofern man den Wagen übergeben möchte oder eine Probefahrten gewährleisten will, muss hierfür ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.

Alternativ kann im Vertrag festlegt werden, dass der Käufer das Auto umgehend nach dem Kauf ummelden muss. Damit spart man sich den Weg zur Zulassungsstelle. Die Kfz-Versicherung geht beim Verkauf auf den Käufer über. Somit kann dieser innerhalb eines Monats mit Sonderkündigungsrecht kündigen.

Was ist beim Kennzeichen zu beachten?

 

Das Auto kann mit Kennzeichen oder ohne Kennzeichen verkauft werden. Ob das Fahrzeug vor dem Verkauf selbst abgemeldet wird oder der neue Eigentümer sich darum kümmert, ist jedem selbst überlassen, sollte allerdings vertraglich festgehalten werden. Beides hat seine Vor- und Nachteile, auf die wir nun wie folgt eingehen.

Es ist erlaubt ein Fahrzeug mit dem Kennzeichen zu verkaufen, da das Gesetz nicht vorschreibt, dass ein Fahrzeug vor dem Verkauf abgemeldet sein muss. In den meisten Fällen sind aber Autos auch beim Privatverkauf schon abgemeldet.

Die Vorteile:

Sobald das Fahrzeug abgemeldet ist, darf es nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen. Bedeutet im Klartext, dass es weder am Straßenrand geparkt werden, noch auf einem ausgewiesenen, öffentlichen Parkplatz stehen darf. Kurzum: ein abgemeldetes Fahrzeug muss sich auf privatem Grund befinden, etwa ein gemieteter Privatparkplatz, ein Hof oder eine Garage.

Wird ein Fahrzeug abgemeldet, werden die Kennzeichen entwertet. Das Siegel für die Hauptuntersuchung sowie die Zulassungsplakette werden bei der Zulassungsbehörde entfernt. Stellt man ein Fahrzeug mit entwerteten Kennzeichen am Straßenrand ab, werden Polizei oder Ordnungsamt schon bald darauf aufmerksam. Die Folge: ein Bußgeld, denn das Fahrzeug ist nicht mehr zur Teilhabe am Straßenverkehr zugelassen und hat damit in öffentlichem Raum nichts verloren. Genau das Gleiche gilt, wenn die Kennzeichen abgenommen werden. Dann darf das Auto auch nicht mehr vom Straßenrand in die Hofeinfahrt bewegt werden.

Die Nachteile:

Leider hat der Verkauf eines angemeldeten Autos nicht nur Positives zu bieten. Solange man als Halter des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle und der Versicherung gemeldet ist, haftet man mit der Versicherung der jeweiligen aktuellen angemeldeten Person. Meldet der neue Eigentümer das Auto nicht zeitnah um und es passiert ein Unfall, wird der Halter unter Umständen dafür aufkommen müssen.

 

Wie läuft es mit der Versicherung ab?

Nach dem Autoverkauf geht die Kfz-Haftpflichtversicherung auf den Käufer über. Das heißt, dass der Käufer in den Versicherungsvertrag einsteigt und erst einmal alle geltenden Konditionen übernimmt. Allerdings hat er ein Sonderkündigungsrecht und kann den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen. In dieser Zeit muss dieser sich um seinen Versicherungsschutz kümmern und entweder bei dem bisherigen Versicherer einen neuen Vertrag abschließen oder sich für eine andere Kfz-Versicherung entscheiden.

 

Kann ich als Verkäufer meine Versicherung nach dem Verkauf selbst kündigen?

Dies ist gesetzlich nicht erlaubt. Die Versicherung akzeptiert eine Kündigung nämlich nur dann, wenn der neue Besitzer einen Versicherungsvertrag nachweisen kann. Dein Vertrag bleibt also so lange bestehen, bis der Käufer einen eigenen Versicherungsvertrag vorlegen kann. Zwischenzeitlich ist allerdings weiterhin die Haftpflichtversicherung wirksam, denn im Straßenverkehr ist eine Kfz-Versicherung Pflicht!

 

Welche Probleme können nach dem Autoverkauf mit der Versicherung entstehen?

Für Sie als Verkäufer ist diese Regelung allerdings nicht ganz unproblematisch. Falls der Käufer einen Schaden oder gar einen Unfall verursacht, wird die eigene noch nicht abgemeldete Versicherungspolice damit belastet. Das bedeutet, dass die Schadenfreiheitsklasse bei einer Neuzulassung rückgestuft wird und man somit in Zukunft höhere Versicherungsbeiträge zahlen muss. Daher unbedingt den Wagen abmelden.

Wie kann man sich absichern?

Man sollte den Autoverkauf bei der Versicherung melden und unter Vorlage des Verkaufsvertrags den Versicherungsschutz stilllegen lassen. Es handelt sich hier nicht um eine Kündigung, sondern um einen Risikofortfall. Die unverbrauchte Versicherungsprämie erhältst man ab dem Tag der Umschreibung des Wagens auf den neuen Besitzer anteilig zurück. Auch die Kfz-Steuer bekommst man anteilsmäßig vom Finanzamt überwiesen.

Welche Zahlungsmethode sollte bevorzugt werden und vor allem wann?

Grundsätzlich gilt: Man sollte immer erst zahlen, nachdem beide (Käufer und Verkäufer) den schriftlichen Kaufvertrag unterzeichnet haben. Man sollte auf keinen Fall bezahlen, bevor man das Auto gesehen und begutachtet hat.

Führen Sie die Bezahlung am besten immer nur im Gegenzug gegen die vollständige Übergabe des Autos, aller wichtigen Dokumente und der Autoschlüssel durch. Zu den wichtigen Dokumenten zählen:

  • Unterschriebener Kaufvertrag mit Veräußerungsanzeige für die Zulassungsstelle und Versicherung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU) und der Abgasuntersuchung (AU)
  • Bedienungsanleitung
  • Scheckheft (= Serviceheft), falls vorhanden
  • Wartungs- und Reparaturrechnungen, falls vorhanden
  • Bilder und Gutachten bei Unfallschäden, falls vorhanden
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Zubehör und Anbauteile, falls vorhanden
  • Baugenehmigungen und Teilgutachten für Zubehör und Anbauteile, falls vorhanden
  • Kopie des Verkäufer-Ausweises (nur zur Absicherung)
  • Verkaufsvollmacht, falls Verkäufer und Eigentümer  nicht identisch sind.

 

Muss eine Anzahlung geleistet werden?

Anzahlungen oder andere Formen der Vorkasse (Zahlung im Voraus, zum Beispiel per Überweisung) sind beim Autokauf grundsätzlich nicht üblich. Das gilt auch für den Fahrzeughandel über das Internet. Wird man bei einem privaten Autokauf zu einer Vorauszahlung aufgefordert, sollte man das Auto lieber nicht kaufen. Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn du das Auto noch nicht besichtigt oder gefahren werden konnte. Denn es kann sein, dass es das Auto gar nicht gibt.

Es gilt: Verlangt der Käufer eine Vorauszahlung, könnte es sich um einen Betrug handeln. Hier ist zur Vorsicht geraten.

Kaufvertrag Hilfe

Da wir schon mehre tausende Autos verkauft und angekauft haben, können wir Ihnen mit Unserer Expertise helfen. Laden Sie sich beim ADAC den Kaufvertrag herunter.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/kfz-kaufvertrag/download/kaufvertrag-privat-an-privat_gbsh2r.pdf/

Übergabe: Worauf zu achten ist

Auch hier wollen wir das Rad nicht von Vorne erfinden. Hier gibt AutoScout24 eine schöne Checkliste für die Fahrzeugübergabe erstellt:

https://www.autoscout24.de/cms-content-assets/1QOoTDTqmXJf54j1nMJLIZ-62cb18e9ad830d0ed2e2b16a29c3b138-AS24_Checkliste-Gebrauchtwagenkauf_DE_interaktiv.pdf

Ausschluss von Gewährleistung