HU 2026: Zweijahresfrist und EU-Debatte richtig einordnen
Für gewöhnlich genutzte Pkw gilt nach der ersten HU weiterhin die Zweijahresfrist. Was das EU-Parlament beraten hat und worauf Verkäufer achten sollten.
Welche HU-Frist derzeit gilt
Für gewöhnlich genutzte Pkw sieht Anlage VIII StVZO die erste HU grundsätzlich nach 36 Monaten und die weiteren Hauptuntersuchungen nach 24 Monaten vor. Für besondere Nutzungsarten gelten abweichende Regeln. Das Alter von mehr als zehn Jahren allein begründet für einen gewöhnlichen Pkw keine jährliche HU.
Prüfen Sie den konkreten Fälligkeitstermin im Untersuchungsbericht und an der Plakette. Ein allgemeiner Ratgeber kann die Nutzungskategorie Ihres Fahrzeugs nicht aus einer Modellbezeichnung erkennen.
Was der Beschluss des EU-Parlaments bedeutet
Am 21. Mai 2026 bestätigte das Europäische Parlament sein Mandat für Verhandlungen mit dem Rat. Es unterstützte dabei keine Verkürzung auf jährliche Prüfungen für über zehn Jahre alte Pkw und Transporter. Das geht aus der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments hervor.
Ein Verhandlungsmandat ist kein bereits vollständig abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren. Die frühere Formulierung, die gesamte Reform sei damit endgültig erledigt, ging zu weit. Für einen heutigen HU-Termin ist die geltende nationale Regel maßgeblich; eine spätere Änderung müsste gesondert geprüft werden.
Mit kurzer oder abgelaufener HU verkaufen
Geben Sie die tatsächliche Restlaufzeit und bekannte Mängel an. Eine neue Plakette kann die Zustandsbeschreibung ergänzen, ersetzt aber keine Wartungshistorie und keinen Nachweis über Unfallfreiheit.
Wenn Reparaturen anstehen, vergleichen Sie ein Angebot im aktuellen Zustand mit einem Angebot nach den konkret kalkulierten Arbeiten. Der Preisunterschied sollte die Reparatur- und Prüfkosten rechtfertigen. Ein pauschaler Mehrpreis oder ein angeblich idealer Rest-HU-Zeitraum lässt sich für alle Fahrzeuge nicht seriös angeben.
Übergabe und Transport rechtzeitig klären
Bei abgelaufener HU oder einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug darf die Überführung nicht ungeprüft als normale Fahrt eingeplant werden. Stimmen Sie einen geeigneten Transport mit dem Käufer ab und legen Sie die Zuständigkeit schriftlich fest.
Sayedi prüft auch Fahrzeuge mit kurzer oder fehlender HU für den Ankauf. Senden Sie Untersuchungsbericht, bekannte Mängel und Standort über unsere Kontaktseite. Die Abholung wird nach Fahrzeugzustand und Standort bundesweit vereinbart.
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Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf selbst online abmelden möchten, finden Sie mit unserem Partner einen schnellen, digitalen Weg ohne unnötigen Behördengang. Wenn Sie lieber alles in einem Schritt erledigen möchten, übernimmt Sayedi auf Wunsch Verkauf, Abholung und Abmeldung für Sie.
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