Exportverkauf Unterlagen: COC, Zulassung, Vollmacht erklärt | Sayedi
Exportverkauf Hamburg: Welche Unterlagen brauchen Käufer? COC-Papier, Zulassung Teil I/II, Vollmacht, Ausfuhrkennzeichen komplett erklärt.
Exportverkauf Unterlagen: COC, Zulassung, Vollmacht erklärt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zulassungsbescheinigung Teil I + II: Absolute Pflicht, ohne diese kein Export möglich
- COC-Papier: Certificate of Conformity, erleichtert Zulassung im Zielland enorm (EU-Länder)
- Vollmacht: Notwendig wenn Käufer Fahrzeug abmelden/exportieren soll, notarielle Form empfohlen
- Ausfuhrkennzeichen: Für Überführung aus DE, 15-30 Tage gültig, rote Kennzeichen für Händler
- Kaufvertrag Export-spezifisch: Verkauf "wie gesehen", Gewährleistungsausschluss essentiell
Der Exportverkauf von Fahrzeugen erfordert spezifische Dokumentation über den normalen Privatverkauf hinaus. Export-Käufer – meist Händler aus Osteuropa, Afrika oder Nahost – benötigen korrekte Unterlagen für Zulassung im Zielland. Deutschland als größter europäischer Gebruchtwagen-Exporteur hat standardisierte Prozesse, aber Fehler bei Dokumentation verzögern oder verhindern Export. Die Komplexität überfordert viele Privatverkäufer, die erstmals an Export-Käufer verkaufen. Bei Autoverkäufen in Hamburg mit Hafen-Nähe sind Export-Käufer häufig.
Hamburg ist Export-Hotspot durch seinen internationalen Hafen. Tausende Fahrzeuge werden monatlich von Bremerhaven und Hamburg verschifft nach Afrika, Südamerika und Asien. Dutzende Export-Händler sind in Hamburg ansässig und kaufen permanent Gebrauchtwagen für Weiterverkauf im Ausland. Diese Händler kennen alle Tricks und Anforderungen, während Privatverkäufer oft ahnungslos sind. Die Unterlagen-Anforderungen unterscheiden sich je nach Zielland – EU-Länder haben andere Regeln als Nicht-EU-Länder. Diese Differenzierung ist für korrekte Abwicklung essentiell.
Die häufigsten Fehler beim Exportverkauf sind fehlendes COC-Papier (bei EU-Export), unvollständige Abmeldung, fehlende Vollmacht für Käufer, falsche Kaufvertrags-Formulierung. Diese Fehler führen zu Streitigkeiten, verzögerter Zahlung oder rechtlichen Problemen. Viele Verkäufer verstehen nicht, dass sie nach Verkauf noch Halter sind bis Abmeldung erfolgt – mit allen Haftungsrisiken. Die richtige Dokumentation schützt Verkäufer rechtlich und ermöglicht Käufern reibungslosen Export. Bei Autoverkäufen ist Unterlagen-Vollständigkeit kritischer Erfolgsfaktor.
Die rechtliche Situation ist komplex. Bei Export in EU-Länder gelten EU-Bestimmungen, bei Nicht-EU-Ländern nationale Zoll-Vorschriften. Die Umsatzsteuer-Regelung (steuerfreier Export vs. Regelbesteuerung) betrifft primär gewerbliche Verkäufer, Privatverkäufer sind meist umsatzsteuerbefreit. Die Haftung des Verkäufers endet nicht automatisch mit Übergabe – solange Fahrzeug auf Verkäufer zugelassen ist, haftet er für Bußgelder, Unfälle oder Straftaten. Diese Haftungs-Lücke macht korrekte Abmeldung absolut essentiell. Verkäufer sollten Abmeldung selbst durchführen oder per Vollmacht sicherstellen.
Zulassungsbescheinigung Teil I und II: Die Basis-Dokumente
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) ist das wichtigste Dokument beim Autoverkauf und absolut zwingend für Export. Dieses Dokument weist die aktuelle Zulassung nach und enthält alle technischen Daten. Ohne Teil I kann Fahrzeug nicht abgemeldet oder in anderem Land zugelassen werden. Der Teil I muss im Original vorliegen – Kopien werden nicht akzeptiert. Bei Verlust muss vor Verkauf Ersatz bei Zulassungsstelle beantragt werden. Die Kosten für Ersatz-Ausstellung liegen bei 10-15 Euro, Bearbeitungszeit ein bis zwei Wochen. Export-Käufer akzeptieren keine Fahrzeuge ohne Original-Teil I.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) ist das Eigentums-Dokument und ebenfalls zwingend erforderlich. Dieses Dokument beweist Eigentum und ermöglicht Zulassung durch neuen Besitzer. Der Teil II muss frei von Eintragungen sein – Finanzierungsvorbehalte oder Pfandrechte blockieren Verkauf. Bei finanziertem Fahrzeug muss Kredit vor Verkauf abgelöst und Teil II von Bank freigegeben werden. Export-Käufer prüfen Teil II akribisch auf Vorbesitzer-Anzahl (mehr als drei Vorbesitzer mindern Wert) und Eintragungen (Unfallreparaturen, Austausch-Motoren).
Die Vollständigkeit der Angaben in beiden Dokumenten ist kritisch. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Motor-Nummer, technische Daten müssen exakt mit Fahrzeug übereinstimmen. Abweichungen (z.B. nach Motor-Tausch ohne Eintragung) machen Export kompliziert oder unmöglich. Die Lesbarkeit muss gegeben sein – verschmierte, zerrissene oder wassergeschädigte Dokumente werden von Zulassungsstellen abgelehnt. Bei beschädigten Dokumenten vor Verkauf Duplikat beantragen. Die Aktualität ist relevant – bei Adress-Änderungen oder Halter-Wechseln müssen Dokumente aktualisiert sein.
Der Übergabe-Prozess erfordert Sorgfalt. Teil I und II sollten erst nach vollständiger Bezahlung übergeben werden. Manche Export-Käufer verlangen Dokumente vor Zahlung – dies ist Risiko und sollte abgelehnt werden. Bei seriösen Käufern erfolgt Zahlung (idealerweise per Echtzeitüberweisung) und simultane Dokument-Übergabe. Verkäufer sollten Kopien aller Dokumente für eigene Unterlagen behalten. Diese Kopien sind Beweis bei späteren Streitigkeiten oder Behörden-Anfragen. Die Übergabe sollte im Kaufvertrag dokumentiert werden.
Elektronische Zulassungsbescheinigung Teil I seit 2023
Seit Oktober 2023 werden neue Fahrzeug-Zulassungen mit elektronischem Teil I ausgestellt (eZB I). Dieses Format kombiniert Plastikkarte mit Sicherheitscode und Online-Abruf der Daten. Für Export-Käufer ist eZB I kompatibel mit bisherigen Prozessen, da Zulassungsstellen weiterhin Papier-Ausdrucke akzeptieren. Ältere Fahrzeuge mit Papier-Teil I bleiben gültig, ein Umtausch ist nicht erforderlich. Bei Verlust von eZB I ist Ersatz einfacher als früher – Online-Beantragung möglich mit Zusendung binnen Tagen. Export-Händler sind mit eZB I mittlerweile vertraut.
COC-Papier: Der Schlüssel für EU-Export
Das Certificate of Conformity (COC, auch EG-Übereinstimmungsbescheinigung) ist Hersteller-Dokument das bestätigt, dass Fahrzeug EU-Typgenehmigung entspricht. Dieses Papier ist für Export in EU-Länder extrem wertvoll, da es Zulassung im Zielland massiv vereinfacht. Mit COC kann Fahrzeug ohne aufwendige technische Prüfung zugelassen werden. Ohne COC müssen Käufer im Zielland kostenpflichtige Einzelabnahme durchführen (Kosten 500-2.000 Euro je nach Land). Fahrzeuge mit COC erzielen deshalb 500-1.500 Euro höhere Preise bei EU-Export als ohne.
Das COC wird vom Hersteller bei Neuwagen-Auslieferung mitgegeben und liegt idealerweise bei den Fahrzeug-Unterlagen. Viele Besitzer wissen nicht um Bedeutung und verlieren COC über Jahre. Bei Gebrauchtwagen ist COC oft nicht mehr vorhanden. Die Nachbestellung ist beim Hersteller oder autorisierten Importeur möglich, kostet aber 100-300 Euro und dauert zwei bis sechs Wochen. Diese Investition lohnt sich bei EU-Export, da Käufer bereit sind, COC-Kosten im Kaufpreis zu reflektieren. Bei Nicht-EU-Export (Afrika, Asien) ist COC meist irrelevant.
Der Inhalt des COC umfasst technische Fahrzeugdaten, Emissions-Klasse, Typgenehmigungsnummer und Hersteller-Bestätigung der EU-Konformität. Das Dokument ist mehrsprachig (mindestens Englisch und Deutsch) und von Zulassungsstellen in allen EU-Ländern anerkannt. Die Gültigkeit ist unbegrenzt – auch 15 Jahre altes COC ist verwendbar. Die Authentizität kann durch Hersteller verifiziert werden – gefälschte COC sind selten aber existent. Seriöse Export-Käufer prüfen COC-Authentizität durch Hersteller-Abfrage.
Die Beschaffung bei fehlendem COC erfolgt über Hersteller-Vertretungen. Bei deutschen Marken (VW, BMW, Mercedes) direkt beim Importeur anfordern mit FIN-Angabe. Bearbeitungszeit zwei bis vier Wochen. Bei ausländischen Marken über deutschen Importeur oder direkt beim Hersteller im Ursprungsland anfragen. Die Kosten variieren: VW 150 Euro, BMW 180 Euro, Mercedes 200 Euro, asiatische Marken 100-150 Euro. Bei Export-Verkauf sollte COC-Beschaffung vor Verkauf erfolgen, um Verzögerungen zu vermeiden und höheren Preis zu erzielen.
Tipp: COC-Wert bei Export-Verhandlung
Bei Verkauf an EU-Export-Händler COC als Verkaufsargument nutzen. Fahrzeug mit COC ist für Käufer 500-1.500 Euro mehr wert durch gesparte Einzelabnahme-Kosten im Zielland. Diese Ersparnis sollte im Kaufpreis reflektiert werden. Wenn COC fehlt aber nachbestellbar ist, mit Käufer verhandeln: Entweder Verkäufer bestellt COC und erhöht Preis entsprechend, oder Käufer akzeptiert niedrigeren Preis ohne COC und beschafft selbst. Bei hochwertigen Fahrzeugen lohnt COC-Nachbestellung fast immer.
Vollmacht für Abmeldung und Ausfuhrkennzeichen
Die Vollmacht ermöglicht Käufer, Fahrzeug im Namen des Verkäufers abzumelden oder Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Dies ist praktische Notwendigkeit bei Export-Verkäufen, da Käufer oft sofort nach Deutschland verlässt und Fahrzeug mitnimmt. Ohne Vollmacht müsste Verkäufer persönlich zur Zulassungsstelle oder riskiert, dass Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen bleibt. Die Haftungs-Risiken dieser Situation sind erheblich – solange Verkäufer Halter ist, haftet er für Verkehrsverstöße, Unfälle oder gar Straftaten mit Fahrzeug. Vollmacht ist deshalb nicht nur Komfort sondern Schutz-Maßnahme.
Die Form der Vollmacht ist rechtlich geregelt. Eine einfache schriftliche Vollmacht ist ausreichend für Abmeldung, muss aber Angaben zu Vollmachtgeber (Verkäufer), Vollmachtnehmer (Käufer), Fahrzeug (FIN, Kennzeichen) und spezifische Berechtigung (Abmeldung, Ausfuhrkennzeichen) enthalten. Die notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend, wird aber von manchen Zulassungsstellen verlangt und erhöht Rechtssicherheit. Kosten für notarielle Vollmacht liegen bei 20-30 Euro. Die Identität des Vollmachtnehmers muss nachgewiesen werden – Personalausweis-Kopie sollte Vollmacht beigefügt werden.
Der Inhalt sollte präzise formuliert sein: "Ich, [Vollmachtgeber Name, Adresse], bevollmächtige hiermit [Vollmachtnehmer Name, Adresse], das Fahrzeug [Marke, Modell, FIN, Kennzeichen] bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzumelden und/oder Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Diese Vollmacht berechtigt zur Vornahme aller hierfür erforderlichen Handlungen und zum Empfang von Dokumenten." Datum und Unterschrift des Verkäufers sind zwingend. Die Gültigkeit sollte zeitlich begrenzt sein (z.B. drei Monate) um Miss brauch zu verhindern. Kopie der Vollmacht für eigene Unterlagen behalten.
Das Ausfuhrkennzeichen (vormals Zollkennzeichen) ermöglicht Überführung von Deutschland ins Ausland für Fahrzeuge die abgemeldet sind. Die Gültigkeit beträgt 15 bis 30 Tage je nach Zielland-Entfernung. Das rote Ausfuhrkennzeichen ist für Export-Händler mit Gewerbe-Zulassung reserviert. Das normale Ausfuhrkennzeichen kostet 50-80 Euro plus Versicherung für Gültigkeitsdauer (ca. 100 Euro für einen Monat). Export-Käufer organisieren Ausfuhrkennzeichen selbst, benötigen aber Vollmacht und Abmeldebescheinigung vom Verkäufer. Bei Verkauf sollte klar geregelt sein, wer Ausfuhrkennzeichen beantragt und bezahlt.
Achtung: Haftung bei fehlender Abmeldung
Viele Verkäufer unterschätzen Haftungsrisiko bei Export-Verkauf ohne korrekte Abmeldung. Solange Fahrzeug auf Verkäufer zugelassen bleibt, haftet er für alle Vorfälle: Verkehrsverstöße im Ausland (Bußgelder werden nach Deutschland vollstreckt), Unfälle (zivilrechtliche Haftung möglich), illegale Aktivitäten (Drogen-Transport, Schmuggel führt zu Strafverfahren gegen Halter). Diese Risiken sind real und passieren regelmäßig. Schutz: Fahrzeug entweder selbst vor Übergabe abmelden oder per beglaubigter Vollmacht sicherstellen dass Käufer sofort abmeldet. Abmeldung binnen einer Woche nach Verkauf kontrollieren beim Bürgerbüro.
Unsere Erfahrung: Fehlende COC-Papiere verzögern Polen-Export
Im Oktober 2024 verkauften wir einen Audi A6 Avant TDI, Baujahr 2017, an einen polnischen Händler aus Warschau. Der Käufer war bereit, 24.000 Euro zu zahlen, verlangte aber explizit COC-Papier da er Fahrzeug in Polen ohne Einzelabnahme zulassen wollte. Das COC lag nicht bei den Unterlagen vor – Vorbesitzer hatte es verloren. Wir bestellten COC sofort bei Audi Deutschland, Kosten 180 Euro, geschätzte Lieferzeit drei Wochen. Der polnische Käufer wollte nicht warten und bot 21.500 Euro ohne COC. Wir lehnten ab und warteten auf COC. Nach vier Wochen trafen COC-Papiere ein. Der Käufer zahlte vereinbarte 24.000 Euro, war zufrieden mit COC und wickelte in Polen reibungslos ab. Die 2.500 Euro Mehrerlös (minus 180 Euro COC-Kosten) rechtfertigten die Wartezeit. Diese Erfahrung bestätigt: Bei EU-Export lohnt COC-Beschaffung fast immer durch deutlich höheren erzielbaren Preis.
Kaufvertrag für Export: Gewährleistungsausschluss essentiell
Der Kaufvertrag bei Export-Verkauf muss spezifische Klauseln enthalten die bei normalen Privatverkäufen optional sind. Der Gewährleistungsausschluss ist absolut essentiell – Verkauf erfolgt "gekauft wie gesehen" ohne jegliche Garantie oder Gewährleistung. Diese Klausel schützt vor späteren Reklamationen wenn Fahrzeug im Ausland Probleme zeigt. Die Formulierung sollte explizit sein: "Der Verkäufer schließt jegliche Sachmängelhaftung gemäß § 444 BGB aus. Das Fahrzeug wird in dem Zustand verkauft, in dem es sich zum Zeitpunkt der Übergabe befindet (gekauft wie gesehen)." Bei gewerblichen Verkäufern ist Gewährleistungsausschluss schwieriger, bei Privatverkäufern Standard.
Die Angabe des Verwendungszwecks sollte klar sein: "Verkauf zum Export ins Ausland. Käufer erklärt, dass Fahrzeug Deutschland binnen 14 Tagen verlassen wird." Diese Klausel dokumentiert Export-Absicht und erleichtert eventuelle Steuer-Nachweise. Die Abmeldungs-Pflicht sollte geregelt sein: "Käufer verpflichtet sich, Fahrzeug binnen sieben Tagen nach Übergabe bei zuständiger Zulassungsstelle abzumelden oder abmelden zu lassen." Diese Klausel schützt Verkäufer vor Haftungs-Risiken. Die Vollmacht kann direkt im Kaufvertrag integriert oder als Anlage beigefügt werden.
Der Kilometerstand muss exakt angegeben werden mit Vermerk ob Tachostand plausibel ist. Bei Verdacht auf Tacho-Manipulation ehrlich angeben: "Kilometerstand laut Tacho [X] km, Plausibilität kann nicht garantiert werden." Diese Ehrlichkeit schützt vor späteren Betrugsvorwürfen. Die Fahrzeugbeschreibung sollte Mängel auflisten: "Fahrzeug weist folgende Mängel auf: [Kratzer Stoßstange vorne, Steinschlag Windschutzscheibe, Klimaanlage defekt]." Je detaillierter, desto besser der Schutz. Bei Export-Fahrzeugen sind Mängel normal, Käufer kalkulieren diese ein.
Die Zahlungsmodalitäten sollten präzise sein: "Kaufpreis [Betrag] Euro, gezahlt per [Bargeld/Überweisung/Instant Payment] am [Datum]. Mit Zahlung geht Eigentum und Gefahr auf Käufer über." Die Übergabe sollte dokumentiert sein: "Übergeben wurden: Fahrzeug mit Schlüssel (Anzahl [X]), Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Haupt untersuchungs-Bericht, COC-Papier [falls vorhanden], Service-Heft [falls vorhanden]." Diese Aufzählung macht später Streit über fehlende Unterlagen unmöglich. Beide Parteien unterschreiben Kaufvertrag, jeder erhält ein Original. Bei Autoverkaufs-Unterlagen ist Vollständigkeit essentiell.
Zusätzliche Dokumente und Hamburg-Besonderheiten
Das Service-Heft oder Wartungsnachweis ist für Export-Käufer weniger wichtig als bei Inland-Verkauf. Deutsche Scheckheft-Pflege ist im Ausland oft unbekannt, Käufer kalkulieren Wartungs-Historie nicht in Preis ein. Dennoch sollte Service-Heft wenn vorhanden mitgegeben werden – es schadet nicht und zeigt Pflege. Die Hauptuntersuchungs-Berichte (TÜV) der letzten Jahre sind hilfreich zur Dokumentation des Zustands, aber nicht zwingend. Bei frischem TÜV (noch 12+ Monate gültig) steigt Wert auch bei Export, da Käufer weiß dass Fahrzeug technisch in Ordnung ist.
Die Bedienungsanleitung und Bordmappe erhöhen Wert minimal, sollten aber mitgegeben werden wenn vorhanden. Für hochwertige Mercedes oder BMW ist vollständige Bordmappe mit allen Service-Heften und Bedienungsanleitungen Verkaufsargument. Die Zweitschlüssel sind wichtig – Fahrzeuge mit nur einem Schlüssel verlieren 200-500 Euro Wert. Falls Zweitschlüssel verloren ist Ersatz-Beschaffung (Kosten 200-800 Euro je nach Marke) erwägen oder Preis entsprechend reduzieren.
Hamburg-spezifische Besonderheiten betreffen primär Gewerbetreibende. Export-Händler mit Gewerbe in Hamburg können vereinfachte Verfahren nutzen – Sammel-Abmeldungen, rote Kennzeichen für Überführungen, direkte Zusammenarbeit mit Zoll. Private Verkäufer haben diese Privilegien nicht, können aber über Händler-Netzwerk profitieren. Die Nähe zum Hafen macht Hamburg attraktiv für Export – kurze Wege zu Übersee-Verschiffung. Dies erhöht Anzahl der Export-Käufer und damit Verkaufschancen. Bei gewerblichen Flotten-Verkäufen ist Export oft sinnvollste Option.
Die Zoll-Abwicklung bei Nicht-EU-Export ist komplex und wird meist von Export-Händlern durchgeführt. Private Verkäufer sollten diese Komplexität meiden durch Verkauf an professionelle Export-Händler statt direkten Verkauf an End-Käufer in Afrika/Asien. Die Risiken (Zahlungsausfall, Dokumentations-Fehler, Zoll-Probleme) übersteigen mögliche Mehr-Erlöse. Sayedi wickelt regelmäßig Export-Verkäufe ab und kennt alle Anforderungen. Für Privatverkäufer empfehlen wir Verkauf an seriösen Händler statt direkt an Auslands-Käufer – die Sicherheit und Vereinfachung rechtfertigt marginal niedrigeren Preis.
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Sayedi kauft Fahrzeuge für Export – alle Unterlagen korrekt, keine Haftungsrisiken für Sie.
- COC-Bewertung: Wir honorieren vorhandene COC-Papiere im Kaufpreis
- Sofortige Abmeldung: Wir melden Fahrzeug binnen 24h ab, keine Haftung für Sie
- Vollmacht-Vorlage: Wir stellen rechts sichere Vollmacht bereit
- Export-Kaufvertrag: Spezialisierter Vertrag mit Gewährleistungsausschluss
- Unterlagen-Check: Wir prüfen Vollständigkeit vor Ankauf
- Faire Preise: Export-Potential wird im Angebot reflektiert
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