Digitaler Untersuchungsbericht (DUB): HU-Daten beim Autoverkauf
Seit wann der digitale HU-Bericht verfügbar ist, wie der Zugriff funktioniert und welche Papier- und Fahrzeugprüfung er beim Verkauf nicht ersetzt.
Seit wann gibt es den DUB?
Für Hauptuntersuchungen ab dem 25. November 2025 stellt das Kraftfahrt-Bundesamt zusätzlich einen digitalen Untersuchungsbericht bereit. Frühere Untersuchungen sind nicht nachträglich als DUB verfügbar. Der Abruf erfolgt über das DUB-Angebot des KBA.
Welche Daten sind abrufbar?
Der digitale Bericht enthält zentrale Daten der Hauptuntersuchung, etwa Fahrzeugidentifikation, Untersuchungsdatum, Ergebnis, festgestellte Mängel und dokumentierten Kilometerstand. Die gesetzliche Grundlage für die Übermittlung und Speicherung der HU-Daten findet sich in § 61 FZV.
DUB beim Fahrzeugverkauf teilen
Verkäufer können die erforderlichen Zugriffsdaten an Interessenten weitergeben, damit diese den Bericht selbst abrufen. Prüfen Sie vorab, ob der Link funktioniert und ob die Angaben mit dem Papierbericht, dem Fahrzeug und den übrigen Unterlagen übereinstimmen.
Teilen Sie keine darüber hinausgehenden personenbezogenen Dokumente ungeschützt. Für einen ersten Interessenten genügt regelmäßig der gezielte Zugriff auf die relevanten Fahrzeugdaten.
Was der DUB nicht ersetzt
Der DUB ersetzt weder Fahrzeugbesichtigung noch Probefahrt, Wartungsunterlagen oder eine technische Prüfung. Auch ist der digitale Datensatz nicht in jedem Detail eine Kopie des Papierberichts. Bewahren Sie den schriftlichen Untersuchungsbericht deshalb weiterhin auf.
Unterlagen-Checkliste für Verkäufer
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II,
- Papierbericht der letzten HU und vorhandener DUB-Zugriff,
- Serviceheft, Wartungs- und Reparaturrechnungen,
- Nachweise über bekannte Schäden und deren Reparatur,
- alle Fahrzeugschlüssel und vorhandenes Zubehör.
Ordnen Sie die Unterlagen chronologisch und nennen Sie bekannte Mängel offen. Das erleichtert eine nachvollziehbare Bewertung und Vertragsdokumentation.
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